Bei einfachen und relativ flachen Baugruben und Leitungsgräben, kommt ein sogenannter Normverbau zum Einsatz, der bei Einhaltung der Bedingungen gemäß DIN 4124 ohne weiteren Nachweis der Standsicherheit verwendet werden darf. Hierzu sind bestimmte Rahmenbedingungen in Bezug auf den Boden zu berücksichtigen und selbstverständlich normgerechte Verbauelemente einzusetzen.

Unterschieden wird hierbei zwischen dem waagerechten Normverbau sowie dem senkrechten Normverbau. Für die Zulässigkeit beider Arten gelten zunächst folgende Vorgaben:

  • Die Geländeneigung neben dem Verbau ist kleiner oder gleich 1:10
  • Liegt das Grundwasser oberhalb der Unterkante des Verbaus ist das Grundwasser entsprechend abzusenken
  • Es ist sichergestellt, dass Bauwerkslasten keinen Einfluss auf den Erddruck haben
  • Es ist ein ausreichender Abstand von Fahrzeugen und Baugeräten zum Verbau gegeben
  • Die Bodenverhältnisse sind ausreichend gut (siehe nachfolgende Abschnitte)

Bei tieferen Baugruben ist ein aufwendigerer Verbau notwendig, dessen Standsicherheit grundsätzlich nachzuweisen ist. Dem waagrechten Verbau nicht ganz unähnlich ist hier beispielsweise die Trägerbohlwand.

Waagerechter Normverbau

Bei dem waagerechten Normverbau handelt es sich um eine Verbauart, bei der Holzbohlen mit fortschreitendem Aushub eingebracht werden. Der Einbau erfolgt folglich von oben nach unten, die Holzbohlen sind waagerecht orientiert. Über senkrecht orientierte Brusthölzer werden die Kräfte aus dem Erddruck aufgenommen und über über Steifen zur anderen Grabenseite hin ausgesteift.

Je nachdem ob Aufrichter / Brusthölzer mit Abmessungen von 8 cm x 16 cm oder 12 cm x 16 cm verwendet werden, ergibt sich die erforderliche Bohlendicke für die Ausfachung in Abhängigkeit der geometrischen Verhältnisse (Stützweiten, Kraglängen, Wandhöhen). Die Werte sind finden sich für den waagerechten Verbau in Tabelle 1 und Tabelle 2 der DIN 4124.

Zulässig ist der waagerechte Verbau nur, wenn die Bodenverhältnisse ausreichend gut sind. Konkret bedeutet das hier, dass der Boden bei Abschachten auf wenigstens einer Bohlenbreite standfest bleibt, damit die Bohle sicher eingebaut werden kann. Nicht verwendet darf der waagerechte Verbau bei weichen Böden (mindestens steife Konsistenz erforderlich).

Die Verwendung von Holzbohlen ist nicht zwingend. Es dürfen auch stählerne Kanaldielen verwendet werden, wenn gewährleistet werden kann, dass wenigstens die gleichen Biegemomente aufgenommen werden können. Anstelle der Brusthölzer können analog auch Stahlträger verwendet werden.

Senkrechter Normverbau

Beim senkrechten Normverbau werden die Holzbohlen entsprechend senkrecht eingebracht. Diese Verbauart kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn aufgrund von Platzgründen der Einbau eines waagerechten Verbaus nicht oder nur schwer möglich ist. Über waagerecht orientierte Gurte werden die Kräfte aus dem Erddruck aufgenommen. Über Steifen erfolgt die Aussteifung mit der gegenüberliegenden Grabenseite.

Die Norm sieht Gurthölzer mit Abmessungen von 16 cm x 16 cm oder 20 cm x 20 cm vor. Analog zum waagerechten Verbau ergibt sich die Bohlendicke für den senkrechten Verbau aus den gewählten Stützweiten, Kraglängen und Wandhöhen. Die Angaben hierzu finden sich in DIN 4124, Tabelle 3 und Tabelle 4.

Anstelle von Holzbohlen kann der senkrechte Verbau auch mit Kanaldielen oder Spundbohlen (auch: Rammbleche, Tafelprofile) erfolgen. Hierbei kommt ein vorauseilendes Einbringen der Bleche in Betracht, wodurch die vorübergehende Standsicherheit des Bodens nach dem Abgraben nicht von besonderer Relevanz ist. Bei dem vorauseilenden Einbringen von Kanaldielen oder Spundbohlen in den Baugrund ist jedoch zu prüfen, ob dies aus kampfmitteltechnischer Sicht auch zulässig ist. Ein einrammen oder drücken der Bleche in den nicht einsehbaren Baugrund kann fatale Konsequenzen nach sich ziehen, wenn man hier auf einen Bombenblindgänger trifft.

Erfolgt zuerst der Aushub und die Bohlen oder Dielen werden nachfolgend eingebracht, so ist darauf zu achten, dass nicht zu tief vorgeschachtet wird. Bei bindigen, wenigstens steifen Böden (Schluff, Ton, Lehm) darf der Boden nicht tiefer als 0,5 m auf einer Länge von maximal 5 m frei stehen. Bei nichtbindigen Böden (Sande, Kiese) darf nicht mehr als 0,25 m auf einer Breite von drei Bohlenbreiten frei stehen.

Ist der Leitungsgraben tiefer, kann der senkrechte Verbau auch gestaffelt erfolgen. Hierbei werden die mehrere Lagen Ausfachung eingebracht, die sich an den Enden überlagern und entsprechend zur Tiefe hin verjüngen.

Alternative: Grabenbau mit Fertigelementen

Neben dem waagerechten und senkrechten Normverbau, der aus zahlreichen Einzelteilen vor Ort errichtet wird, gibt es sogenannte Grabenverbaugeräte. Diese bestehen aus relativ wenigen, vorgefertigten Bauteilen. Hier gibt es eine relativ große Variation in den Arten der Verbaugeräte. So wird unterschieden zwischen:

Auch der Grabenverbau mit Fertigelementen wird in DIN 4124 behandelt. Für die Anwendungsvoraussetzungen sind die Herstellervorgaben zu beachten. Es sollten nur Fertigelemente verwendet werden, die eine Konformitätsbewertung im Sinne der DIN EN 13331-1 durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Bauwesen erhalten haben.